Steuerliche Absetzbarkeit

Neben den Zuschüssen besteht die Möglichkeit, dass die Anschaffungs- und Unterhaltskosten für den Treppenlift als außerordentliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Die Steuerersparnis ist auch möglich, wenn Ihr Treppenlift von einer der genannten Einrichtungen finanziell unterstützt wurde und hängt von Ihren Einkommensverhältnissen ab.

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