Zuschuss KFW
Zuschuss oder Darlehen von der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz „KfW“) bietet Privatpersonen für barrierereduzierende Maßnahmen entweder einen günstigen und altersunabhängigen Kredit bis zu einer Höhe von 50.000 € oder alternativ einen Zuschuss von maximal 10% der Kosten bis zu einem Betrag von 5.000 € pro Wohneinheit. Alle weiteren Details zu diesen beiden Angeboten finden Sie auf der Internetseite der KfW: Zuschuss 455 „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“Starten Sie jetzt mit dem Sonilift Förderungs-Konfigurator für Ihren eigenen Treppenlift und erfahren Sie in wenigen Augenblicken die maximale Fördersumme für Ihren Treppenlift.
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